#Nachahmung #Unlauterkeit
Der systematische Nachbau einer Vielzahl wettbewerblich eigenartiger Erzeugnisse eines Mitbewerbers kanneeine gezielte Behinderung von Mitbewerbern im Sinne von § 4 Nr. 4 UWG darstellen.
BGH, Urteil vom 20.09.2018, I ZR 71/17 - Industrienähmaschinen