(Fortsetzung)
Warum #Anfechtung ex #nunc im #Unterschied zu ex #ante?
#Rechtsprechung des #Bundesarbeitsgericht
#Problematik der #Rückabwicklung der #ausgetauschten #Leistungen; #Zivilrecht #ansonsten #bereicherungsrechtliche #Frage; § 812 #BGB: Wenn ich etwas ohne #rechtlichen #Grund #erlangt habe, muss ich es #zurückgeben; Wäre bei #Arbeitsverhältnis sehr #schwierig
§818 II #sachlich #einschlägig; Aber #unpassend; Auch #Frage nach #Sozialabgaben
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#Ethik ist eine #Unterscheidungspraxis, die zwischen #Standard(s) und #Verhaltensweise(n) in der #Form #konform(es) / #abweichend(es) #Verhalten unterscheidet, oftmals sogar #moralisch in der Form #gut / #schlecht.
#Abweichung(en) werden auf #Verhalten zugerechnet, statt auf #unpassend gewählte Standards.
Vgl. #Luhmann, Die #Realität der #Massenmedien, S. 144
#zkschdl 2/4d #NiklasLuhmann
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