#Auslegung des #Grundgesetzes #Völkerrechtsfreundlich.
Im #Sinn der #Normenhierarchie ist #Völkervertragsrecht #Vertragsrecht und als solches #unterhalb des #Grundgesetz. Das #Grundgesetz hat #Vorrang.
Dennoch #Völkerrecht #Maßstab für #Auslegung hergeleitet aus Art. 24, 25, #Präambel, Art. 1 Abs. 2 GG
Die #Auslegung folgt damit #politischer #Erwünschtheit und keiner #juristischen #Systematik;
#Vorlesung 4,2 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Der #Begriff der #Infrastruktur (von lateinisch #infra ‚#unterhalb‘ und #structura ‚#Zusammenfügung‘) taucht in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts auf und bezog sich im Französischen zunächst auf einen #Unterbau, auf alle #Erdarbeiten zur #Urbarmachung der Böden und das #Nivellement im #Eisenbahnbau.
vgl. #Unterhaltung
#begriff #infrastruktur #infra #unterhalb #structura #Zusammenfügung #Unterbau #Erdarbeiten #Urbarmachung #Nivellement #Eisenbahnbau #unterhaltung