#Unterscheidung von #Defensivnotstand §228 #BGB und #Aggressivnotstand §904 #BGB
-> Woher rührt #Gefahr
§228 BGB: Von #Sache
§904 BGB: Nicht von der #Sache, #Gefahrenabwehr macht #Eingriff in #Sache #notwendig, von der #Gefahr nicht ausgeht.
#Abwägungskriterium entsprechend #unterscheidbar:
#Aggressivnotstand #eindeutig #überwiegendes #geschütztes #Interesse des #Rechtsgutes, das #verteidigt wird.
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#Wertepluralismus sei die #Annahme der #Unterscheidbarkeit #menschlicher #Werte auf einen #Eigenwert als #Bedingung der #Möglichkeit von #Konflikten und #unterscheidbaren #Interessen im #Unterschied zum #vordergründigen #Interesse oder #Anlass eines #Konfliktes. #Wertepluralismus sei zu #unterscheiden von #Interessenpluralismus, #Werterelativismus und #Werteskeptizismus.
#Wertehierarchie, #Werte, #Moral
Hans #Joas - #Wertepluralismus und #moralischer #Universalismus, S.31
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Durch #Austausch #unterschiedlicher #Vorstellungen könne sich eine #Dynamik #entfalten;
#Vorstellung als #Faltung von #Identität mit der #Konsequenz #unterscheidbarer #Perspektivität; Die #Übernahme von #Perspektivität vor dem #Hintergrund #unterschiedlicher #Normprägung als #Einheit der #Differenz von #Synergie und #Dynamik;
#Zeit, 2.12.21, #Politik, S.3, #Interview mit Olaf #Scholz
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Die #Beschreibung eines #Verhältnises von #Gedanken und #Kommunikation kann unter der #Bedingung #gelingen, dass ein #Wort seines #Begriffes #enthoben wird und in einer #operativen #Funktionsweise #Verwendung findet im #Sinn eines #Sprechaktes. #Denken und #Gedachtes wird so #unterscheidbar in #Form von #Anschlussfähigkeit
Niklas #Luhmann - Die #Autopoiesis des #Bewusstseins
#Soziale #Welt, 36. Jahrg., H. 4 (1985), pp. 402-446, S. 407
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#Frage nach #Unterscheidbarkeit von #Berufswahl und #Berufsausübung
#BVerfGE 7, 377: #Einheitlicher #Schutzbereich, #Einheitliches #Grundrecht;
Durch #Ausübung des #Berufes wird die #Wahl #bestätigt.
Aber: #Unterschiede bei der #Rechtfertigung!
#Gewährleistungsumfang #unterscheidbar nach
#Freiheit der #Berufswahl (ob)
#Freiheit der #Berufsausübung (wie)
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- #Verwirklichungsstadien der #Straftat:
#Orientiert sich am #zeitlichen #Ablauf:
#Vorbereitung, #Versuch, #Vollendung, #Beendigung
#Vorbereitung in der #Regel nicht #strafbar, #Außnahme § 30 Abs. 2 #StGB
#Versuch: #Legaldefinition § 22 #StGB: Eine #Straftat #versucht, wer nach seiner #Vorstellung von der #Tat zur #Verwirklichung des #Tatbestandes #unmittelbar #ansetzt.
#Vollendung und #Beendigung teils #unterscheidbar
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03
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#Unterscheidung von #Ambivalenz und #Ambiguität; #Ambiguität als #Zuschreibung einer #Selbstbeschreibung; #Ambivalenz als #Reflexion #unterscheidbarer #Normativer #Erwartungen;
Robert King #Merton - #Sociological #Ambivalence and Other Essays, S. 6ff.
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#Mittelalterliche #Juristengeneration nach den #Glossatoren:
#Unterscheidbare #Begriffe zur #Charakterisierung
#Kommentatoren - #Erschaffen von #Systematiken zu #Titeln der #Digesten;
#Konsiliatoren (nach #Wieacker) - Haben #Konsilien #erstattet; #Rechtsgutachten;
#Postglossatoren (nach #Savigny) - #Kennzeichnung als #intellektueller #Schrotthandel;
#Bartolus (gest. 1357), #Baldus (gest. 1400)
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte, #Avenarius, 2. Sitzung
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#Telling About #Society
Howard S. #Becker
Die #Frage nach der #Kontingenz der #Form von #Kommunikation vor dem #Hintergrund der #Möglichkeit #unterscheidbar(er) #medial(er) #Ausdrucksform(en). #Was dient welchem #Zweck?
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