#Übermittlung #personenbezogener_Daten per #unverschlüsselter #E_Mail
§ 87a Abs. 1 S. 3 HS. 2 AO erlaubt einen Versand auch sensibler Daten per (inhalts-)unverschlüsselter E-Mail, wenn alle betroffenen Personen schriftlich eingewilligt haben.
Antwort der BR auf Kleine Anfrage
BT-Drs. 19/21510 vom 06.08.2020
S. 9 f.
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