Privat erstellte #Dashcam_Aufzeichnungen sind wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen zumindest dann #unverwertbar, wenn es sich nicht um schwerste Straftaten handelt.
(Schweizer) Bundesgericht, Urteil vom 26.09.2019, 6B_1188/2018
https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6B_1188_2018_2019_10_10_T_d_08_00_08.pdf
#dashcam_aufzeichnungen #unverwertbar