Die Rechtsbeugung der trödelnden Richterin
Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung einer Amtsrichterin wegen Rechtsbeugung bestätigt, die vom Landgericht Hagen insbesondere wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden war ((LG Hagen, Urteil vom 18.11.2021 -
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