Zur #Auslegung des #Verbraucherbegriffs
Die von der Person mit dem Abschluss des Vertrags verfolgten gegenwärtigen oder zukünftigen Ziele sind zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob die Person ihre Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbständig ausübt.
Der bei Vertragsschluss von der Person bei Vertragspartner erweckte Eindruck kann berücksichtigt werden.
EuGH, Urteil vom 09.03.2023, C‑177/22
#auslegung #verbraucherbegriffs
Zur #Auslegung des #Verbraucherbegriffs
Die von der Person mit dem Abschluss des Vertrags verfolgten gegenwärtigen oder zukünftigen Ziele sind zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob die Person ihre Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis oder selbständig ausübt.
Der bei Vertragsschluss von der Person bei Vertragspartner erweckte Eindruck kann berücksichtigt werden.
EuGH, Urteil vom 09.03.2023, C‑177/22
#auslegung #verbraucherbegriffs