Service-Tröt zu unberechtigter einseitiger Vertragsänderung bei #1und1: Man kann die EU-#Verbraucherschlichtung bemühen (Teilnahme für 1&1 freiwillig), die #Schlichtungsstelle der #Bundesnetzagentur (Tn freiwillig), sich bei der #BNetzA @BNetzA beschweren, nur den gerechtfertigten Teil der Rechnung bezahlen, 1und1 verklagen und/oder eine einstweilige Verfügung erwirken sowie die #Verbraucherzentrale @verbraucherzentrale einschalten.
(Dies ist ein Follow-up zu meinen früheren Posts zu 1und1.)
#verbraucherzentrale #bnetza #bundesnetzagentur #Schlichtungsstelle #verbraucherschlichtung #1und1