Zur #Zulässigkeit der #verdeckten #Überwachung durch einen #Detektiv im #Verdachtsfall
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017, 2 AZR 597/16
Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=19431
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