RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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Zur der durch einen im

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.06.2017, 2 AZR 597/16

Eine vom Arbeitgeber veranlasste verdeckte Überwachungsmaßnahme zur Aufdeckung eines auf Tatsachen gegründeten konkreten Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein.

juris.bundesarbeitsgericht.de/

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