@realramnit
Ein wichtiges Detail: "Anliegen könnten aber per Telefon, Post, E-Mail oder Fax bearbeitet werden."
Entscheidend ist, dass die Anträge im Monat des Bedarfs gestellt werden, da diese nur auf den Anfang des Monats zurückwirken, nicht aber länger! Am Besten den Antrag per Fax oder E-Mail stellen, damit ein Zugangsnachweis vorhanden ist. Sollte es besonders eilig sein, kann ein #Eilverfahren vor dem #Sozialgericht beantragt werden. Hier muss nicht unbedingt ein:e Anwält:in beteiligt werden; alle Menschen sind vor dem Sozialgericht antragsberechtigt. Es lohnt sich aber, sich vertreten zu lassen. Hierfür gibt es auch #Verfahrenskostenhilfe für die Kosten.
#eilverfahren #Sozialgericht #verfahrenskostenhilfe