Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #sachlichen #Schutzbereich;
-> #Apriori kein #Gesetzesvorbehalt;
-> #Vereinsverbot Art. 9 Abs. 2 GG als #verfassungsimmanente #Schranke
#Verbot als #schwerster #Eingriff #restriktiv zu #handhaben; #Mildere #Mittel haben #Vorrang;
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #Rechtfertigung #eingriff #sachlich #Schutzbereich #Apriori #Gesetzesvorbehalt #vereinsverbot #verfassungsimmanent #Schranke #verbot #schwer #Restriktiv #handhaben #milder #mittel #Vorrang #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Verfassungsimmanente #Schranken,
#Abwägung: So #entscheiden, dass die #jeweiligen #involvierten #Grundrechte in #maximal #guter #Weise zur #Entfaltung kommen.
===> #Praktische #Konkordanz
#Argumentationsmöglichkeiten:
#Berücksichtigung der #Besonderheiten #Einzelner #Kunstformen;
#Unterscheidung von #Aussagekern und #Einkleidung (str.)
#kunstfreiheit #gg #verfassungsimmanent #Schranke #Abwägung #entscheiden #jeweilig #involviert #grundrecht #maximal #gut #weise #entfaltung #Praktisch #Konkordanz #Argumentationsmöglichkeit #Berücksichtigung #Besonderheit #Einzeln #Kunstform #unterscheidung #Aussagekern #Einkleidung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Kunstfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 #GG
#Eingriff(e)
#Typisch(e) #Verbot(e) und #Sanktion(en):
#Bestrafung bei #Karikatur für #Beleidigung #BVerfGE 75, 369 #Strauß #Karikatur;
#Verbot der #Publikation eines #Buch(es) #BVerfGE 119, 1 #Esra;
#Kunst ist #frei: #Kein(e) #Schranke(n) #ergo #verfassungsimmanent(e) #Schranke(n): #Abwägung! #Echt(er) #Mord in #Shakespeare #Aufführung #Verstoß gegen #Recht auf #Leben, #etc.
#kunstfreiheit #gg #eingriff #typisch #verbot #Sanktion #bestrafung #karikatur #Beleidigung #BVerfGE #Strauß #publikation #buch #Esra #kunst #frei #kein #Schranke #ergo #verfassungsimmanent #Abwägung #echt #mord #shakespeare #aufführung #verstoß #recht #leben #etc #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Der #Grundrechtseingriff IV
Die #Schranken des #vorbehaltlosen #Grundrechts, also dem #Grundrecht, das nicht mit einem #geschriebenen #Gesetzesvorbehalt #ausgestattet ist, ergeben sich aus #anderen #Grundrechten.
Sog. #verfassungsimmanente #Schranken. #Ungeschriebene #Schranken, die sich aus der #systematischen #Auslegung des #Grundgesetzes ergeben im #Sinn der #Einheit der #Verfassung.
#Schrankenschranke #Grundrechtsschranke
#Vorlesung 6,3 27.04.21 #Grundrechte #Nußberger
#Grundrechtseingriff #Schranke #vorbehaltlos #grundrecht #Geschrieben #Gesetzesvorbehalt #ausgestattet #andere #verfassungsimmanent #Ungeschrieben #systematisch #auslegung #grundgesetz #sinn #einheit #Verfassung #Schrankenschranke #Grundrechtsschranke #vorlesung #grundrechte #Nußberger