Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Vereinsverbot
Art. 9 Abs. 2 GG
-> Alt. 1: #Zweck und #Tätigkeit laufen #Strafgesetzen #zuwider;
-> Alt. 2: #Gerichtet gegen #verfassungsmäßige #Ordnung
-> Alt. 3: Gegen #Völkerverständigung #gerichtet
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #vereinsverbot #zweck #tätigkeit #Strafgesetz #zuwider #gerichtet #verfassungsmäßig #ordnung #völkerverständigung #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Gleichheitsfrage als #Grundfrage der #Gerechtigkeit mit #subversivem #Potenzial für #Recht
#Verfassungsmäßige #Garantie von #Gleichheit stellt ein #Festhalten an #historischer #Errungenschaft. keinen #Forderungskatalog dar.
#Ziel der #Aufrechterhaltung des #Status #Quo:
-> #Abschaffung #ständischer #Gliederung
-> #Politische #Gleichberechtigung
->#Sozioökonomische #Gleichheit
#Gleichheitsfrage #Grundfrage #gleichheit #Gleichheitssatz #gerechtigkeit #subversiv #potenzial #recht #verfassungsmäßig #garantie #festhalten #historisch #Errungenschaft #Forderungskatalog #ziel #aufrechterhaltung #status #Quo #Abschaffung #ständisch #Gliederung #politisch #gleichberechtigung #sozioökonomisch #relativierung #Stände #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Eingriffe in den #Schutzbereich
#Verkennung des #Persönlichkeitsrechts durch #Gerichte
-> insb #informationelle #Selbstbestimmung
#Mittelbare #Eingriffe durch #Erhebung, #Weitergabe und #Abbildung von #Fotos
#Rechtfertigung von #Eingriffen:
#Menschenwürde (-);
#Schranken des Art. 2 Abs. 1 GG: #Schrankentrias;
-> #Entscheidende #Bedeutung #verfassungsmäßiger #Ordnung
#persönlichkeitsrecht #eingriff #allgemein #Schutzbereich #Verkennung #gericht #informationell #selbstbestimmung #mittelbar #erhebung #weitergabe #Abbildung #foto #Rechtfertigung #menschenwürde #Schranke #Schrankentrias #Entscheidend #bedeutung #verfassungsmäßig #ordnung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Einschränkungen aufgrund von #Corona
-> #Handlungen des #Bereiches #allgemeiner #Handlungsfreiheit im #Unterschied zu #Handlungen im #Bereich #speziellerer #Grundrechte, sind der #Möglichkeit von #Einschränkbarkeit #unterlegen, wenn die #Verhältnismäßigkeit gegeben ist und die #Einschränkung aufgrund eines #formell und #materiell #verfassungsmäßigen #Gesetzes erfolgt.
#allgemein #handlungsfreiheit #Einschränkung #corona #handlung #bereich #unterschied #speziell #grundrecht #möglichkeit #Einschränkbarkeit #unterlegen #verhältnismäßigkeit #formell #materiell #verfassungsmäßig #gesetz #parkbank #polizei #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Allgemeine #Handlungsfreiheit
Art. 2 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung eines #Eingriffes in den #Schutzbereich
#Schrankentrias:
-> #Rechte #anderer
-> #Verstoß gegen #Sittengesetz
-> #Verstoß gegen #verfassungsmäßige #Ordnung:
-> #Formell und #materiell #verfassungsmäßige #Rechtsnormen
-> Hat #Prüfung #formeller und #materieller #Verfassungsmäßigkeit der #eingreifenden #Norm zur #Folge.
#materiell #Rechtsnorm #heute #bedeutungslos #vorlesung #grundrechte #Nußberger #allgemein #handlungsfreiheit #Rechtfertigung #eingriff #Schutzbereich #Schrankentrias #recht #andere #verstoß #sittengesetz #verfassungsmäßig #ordnung #formell #Prüfung #Verfassungsmäßigkeit #eingreifend #norm #folge
#Unterscheidung der #verfassungsmäßig(en) #Schrankenschranke(n) in
#Formell(e) #Verfassungsmäßigkeit und
#Materiell(e) #Verfassungsmäßigkeit
#Prüfung erfordert #Berücksichtigung:
#speziell(er) #Schrankenschranken wie #Zensurverbot und #Verbot der #Todesstrafe
#Verhältnismäßigkeit der #Norm
#Anforderung(en) des #Art. 19 #Grundgesetz
#Bestimmtheitsgebot
#Parlamentsvorbehalt
Kein #Verstoß gegen sonstiges #Verfassungsrecht
#Vorlesung 5,3 26.04.21 #Grundrechte #Nußberger
#unterscheidung #verfassungsmäßig #Schrankenschranke #formell #Verfassungsmäßigkeit #materiell #Prüfung #Berücksichtigung #speziell #Schrankenschranken #Zensurverbot #verbot #todesstrafe #verhältnismäßigkeit #norm #anforderung #art #grundgesetz #Bestimmtheitsgebot #Parlamentsvorbehalt #verstoß #verfassungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Zur #Frage der #Verwechslung von #Mensch(en) und #Rechtssubjekt(en).
#Objektiv(es) #Recht als #Gesamtheit des #Recht(s).
Art. 1 Abs. 3 GG #Grundrechtsbindung von #Gesetzgebung, #Exekutive und #Rechtssprechung als #unmittelbar #geltend(es) #Recht und
Art. 20 Abs. 3 #Verfassungsmäßig(e) #Ordnung, #Gesetz und #Recht
#Subjektiv(es) #Recht:
Art. 19 Abs. 4
#Jemand, der in #sein(en) #Rechte(n) #verletzt wird...
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #objektiv #recht #Gesamtheit #Grundrechtsbindung #gesetzgebung #exekutive #Rechtssprechung #unmittelbar #geltend #verfassungsmäßig #ordnung #gesetz #subjektiv #jemand #sein #rechte #verletzt #unterscheidung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Sofern man eine #Gewährleistung von #Handlungsfreiheit durch das #Grundgesetz in Art. 2 Abs 1 GG #umfassend sieht, so besteht diese nur, soweit sie nicht #Recht(e) #andere(r) verletzt, gegen #verfassungsmäßig(e) #Ordnung oder das #Sittengesetz verstößt.
Der #Einzeln(e) muss sich #Schranken gefallen lassen, die der #Gesetzgeber zur #Pflege und #Förderung des #soziale(n) #Zusammenleben(s) ... zieht.
#BVerfGE 4, 7, Rn. 32
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