@gruen_seb Niedersachsen hat 1953 offenbar komplett neu verteilt. Vermutlich war das ähnlich wie heute: In den Wahlkreisen wird da nicht neu gewählt, sondern der Zweitplatzierte kriegt den Sitz; erst wenn der auch ausfällt, gibt es eine #Ersatzwahl. Ab insgesamt 5 verbotsbedingt leeren Sitzen wird auch sonst neu verteilt. Wenn dabei sonstwer seinen Sitz verlieren würde, bleiben diese außerhalb der #Verhältniswahl bestehn. Muss die Regeln in den Ländern mal zusammenstellen.
#OTD vor 70 Jahren, am 25. Juni 1953, beschloss der erste #Bundestag ein neues #Wahlgesetz. Eingeführt wurde das bis heute geltende System der personalisierten #Verhältniswahl mit Erst- und #Zweitstimmen sowie die Fünf-Prozent-#Sperrklausel für den Einzug in das Parlament. (1/3)
#otd #bundestag #wahlgesetz #verhaltniswahl #zweitstimme #sperrklausel
c) Wegfall der #FünfProzentHürde oder wenigstens Senkung oder Regionalisierung (5% in einem Bundesland reichen). Das würde auch den Bruch vermeiden, dass immer mehr Stimmen in #Verhältniswahl nicht zählen, nicht für Verteilung der Mandate im #Bundestag gezählt werden. (8/9)
#bundestag #verhaltniswahl #funfprozenthurde
a) Jede mit mindestens 50 Prozent direkt gewählte Person zieht in #Bundestag ein. Die leichte Verzerrung des #Verhältniswahl-Ergebnisses wäre hinnehmbar. Nur scheinbar unabhängig Kandidierende könnten durch weitere Regeln verhindert werden, etwa Verbot Parteizugehörigkeit (5/9)
Wobei dazu gesagt werden muss: #Verhältniswahl = Anteil der Sitze im #Bundestag soll Anteil an Stimmen entsprechen <- tatsächlich nur Anteil der Stimmen,die nicht durch #FünfProzentHürde oder Ungültigkeit keinen Einfluss haben. Da ist erster Bruch. Siehe letzter Teil des Threads!
#funfprozenthurde #bundestag #verhaltniswahl
Denn für #Direktmandat sollen nach #Wahlrechtsreform 2 Bedingungen erfüllt sein:
-Relative Mehrheit im #Wahlkreis.
-Platz ist gedeckt durch relevante Stimme im #Verhältniswahl-System.
Die entstehenden neuen ungewollten Effekte könnten anders gelöst werden: (3/9 - da geht es los)
#verhaltniswahl #Wahlkreis #wahlrechtsreform #Direktmandat
4. Eine #Wahlrechtsreform um die Zielgröße von 598 Abgeordneten zu erreichen ist auch mit den seit 1956 gültigen o.g. Wahlrechtsgrundsätzen möglich. Basierend auf diesen und der bisherigen Rechtsprechung wären meines Erachtens erstens die 299 #Direktmandate der #Personenwahl nach einer #Stichwahl und zweitens die 299 #Listenmandate der #Verhältniswahl ohne eine explizite #Sperrklausel sowie #Grundmandatsklausel gemäß des Anteil der Wahlberechtigten oder den gültigen Stimmabgaben ermittelbar.
5/5
#wahlrechtsreform #direktmandate #personenwahl #Stichwahl #listenmandate #verhaltniswahl #Sperrklausel #grundmandatsklausel
Im Gesetzentwurf der #Fraktionen #SPD, #GRÜNEN und #FDP wird behauptet das der bisherige #Wahlrechtsgrundsatz, "einer mit der #Personenwahl verbundenen #Verhältniswahl", die "Ursache des Problems", der stetigen Vergrößerung des Bundestages, sei und deshalb zugunsten eines "Vorrangs der Verhältniswahl" aufgehoben werden soll.
1. Entgegen der o.g. Behauptung ist die Ursache für die stetige Vergrößerung allein in der Ausgestaltung der anteiligen Sitzverteilung mittels Verhältniswahl zu finden.
3/x
#fraktionen #spd #grunen #fdp #wahlrechtsgrundsatz #personenwahl #verhaltniswahl
Das #Bundeswahlgesetz regelt seit 1956, gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes, die Bundestagswahlen.
"§ 1 Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und Wahlrechtsgrundsätze:
(1) Der Deutsche #Bundestag besteht vorbehaltlich der sich aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen aus 598 Abgeordneten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer #Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der #Personenwahl verbundenen #Verhältniswahl gewählt."
1/x
#bundeswahlgesetz #Bundestag #Wahl #personenwahl #verhaltniswahl
Das Problem ist halt die Thematik Direktmandat / Mandat auf Basis Verhältniswahl. Die 5 % verhindern ein Aufblasen des Parlaments durch Ausgleichmandate.
In Berlin gäbe es aber eine einfache Lösung in den Bezirken: Da es hier nur Listen nach #Verhältniswahl gibt, wäre ein Wegfall jeder Hürde sehr einfach und gäbe den kleinen Listen die Möglichkeit sichtbar zu werden.
Plus mehr Kompetenzen für die Bezirke, wenn die Kompetenzen dort hingehören.
#berlin #BerlinWahl2023
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