#Abmahnkosten #Umsatzsteuer #Verzinsung kurze #Verjährungsfrist
Auf die außergerichtlichen Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung fällt Umsatzsteuer an.
Abmahnkosten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG (6 Monate).
LG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2018, 9 O 2167/17 (307)
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