Über ist kein „Dienst der #Informationsgesellschaft”, sondern ein „#Verkehrsdienstleister“, der den nationalen Bedingungen für die Zulassung von #Verkehrsunternehmern unterliegt.
EuGH-Generalanwalt, Schlussanträge vom 11.05.2017, Rechtssache C-434/15
#verkehrsunternehmern #informationsgesellschaft #verkehrsdienstleister