#Freizügigkeit
Art. 11 GG
-> #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
-> #Abschließende #Aufzählung #legitimer #Zwecke in Art. 11 Abs. 2 GG:
#Fehlende #ausreichende #Lebensgrundlage;
#Ausreichende #Lebensgrundlage ist #gegeben, wenn #vernünftigerweise nach #Beruf, #Alter und #Gesundheit des #Antragstellers die #Erwartung #begründet ist, dass er sich den #Lebensmindestbedarf selbst wird #verdienen #können.
#freizügigkeit #Schrankenschranke #legitim #vernünftigerweise #beruf #alter #gesundheit #Antragsteller #erwartung #begründet #Lebensmindestbedarf #verdienen #abwehr #Verhältnismäßigkeitsgrundsatz #abschließend #Aufzählung #Zwecke #fehlen #ausreichen #lebensgrundlage #gegeben #können #Drohen #gefahr #vorlesung #grundrechte #Nußberger