Wir gratulieren Barbara Lochbihler zu ihrer Wiederwahl in den UN-Ausschuss gegen das erzwungene #Verschwindenlassen!
Wir freuen uns sehr, dass das Engagement dieser national wie international ausgewiesenen Expertin mit der Wiederwahl auch bei den Vertragsparteien anerkannt wird.
Warum gilt das gewaltsame #Verschwindenlassen in Deutschland weitehin nicht als eigener Straftatbestand? Das konnte die Bundesregierung auch in Genf nicht überzeugend erklären.
Hierzu unsere Mitarbeiterin Silke Voß-Kyeck.
https://menschenrechte-durchsetzen.dgvn.de/meldung/kein-musterschueler
Am 22. März führt der UN-Ausschuss gegen das gewaltsame #Verschwindenlassen einen Dialog mit 🇩🇪 zur Umsetzung der vom Ausschuss 2014 ausgesprochenen Empfehlungen.
Das @DIMR_Berlin hat eine Stellungnahme beim Ausschuss eingereicht:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/detail/deutschland-vor-dem-un-ausschuss-gegen-das-gewaltsame-verschwindenlassen