das bringt Dir nur nichts mehr Dich jetzt zu #versichern, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. #Versicherer #versichern keine Häuser die schon brennen oder Zähne die schon ausgefallen sind. Tun sie es doch, zahlst Du die geschätzten Kosten an Betrag oder bekommst nur recht wenig raus.
Grundsätzlich gilt in der Rechtsschutz, abgesehen von Wartezeiten zu Beginn, Fälle wo der Initialauslöser bereits eingetreten ist, sind vom Versicherungsschutz, bei Abschluß heute, ausgeschlossen.