#Unterscheidung einer #Anspruchsgrundlage
#Entweder #Rechtsgeschäftliche #Handlungen oder #gesetzliche #Regeln
#Rechtsgeschäfte:
- #geschlossener #Vertrag
- #einseitige #Willenserklärung
- #vertragsähnliche #Ansprüche
#gesetzliche #Regeln:
- #Dinglicher #Anspruch: z.B. #Herausgabeanspruch §985;
- #Deliktisch 823 ff.
- #Bereicherungsrechtliche #Ansprüche insb. §812
#Vorlesung 06 19.04.21 #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Rechts #Kaufvertrag, #Prütting
#unterscheidung #Anspruchsgrundlage #Entweder #Rechtsgeschäft #handlung #gesetz #regel #geschlossen #vertrag #einseitig #Willenserklärung #vertragsähnlich #Ansprüche #gesetzlich #Dinglich #anspruch #Herausgabeanspruch #Deliktisch #Bereicherungsrechtlich #Aufbauschema #vorlesung #allgemein #teil #bürgerlich #recht #Kaufvertrag #Prütting