#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;
#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.
#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207)
#menschenwürde #sachlich #Schutzbereich #eingriff #Dreistufig #anwendbar #Objektformel #verbot #konkret #mensch #objekt #bloß #mittel #vertretbar #Größe #herabgewürdigt #unterscheidung #würde #Herabwürdigung #Dürig #rückgriff #kant #anwendung #identifizierung #verletzung #BVerfGE #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Geschichte des #Verhältnisses der #Gerichtbarkeiten von #BVerfG und #EGMR
#BVerfGE #Görgülü; (14.10.2004)
Zur #Bindung an #Gesetz und #Recht nach Art. 20 Abs. 3 #GG gehört die #Berücksichtigung der #Gewährleistung(en) der #Konvention zum #Schutz der #Menschenrecht(e) und #Grundfreiheit(en) und der #Entscheidung(en) des #EGMR im #Rahmen #methodisch #vertretbar(er) #Gesetzesauslegung.
Aber: Kein #Verzicht auf #Souveränität
#Vorlesung 7,3
3.5.21 #Grundrechte #Nußberger
#geschichte #verhältnis #Gerichtbarkeit #bverfg #egmr #BVerfGE #Görgülü #Bindung #gesetz #recht #gg #Berücksichtigung #Gewährleistung #konvention #schutz #menschenrecht #Grundfreiheit #entscheidung #Rahmen #Methodisch #vertretbar #Gesetzesauslegung #Rechtsstaatsprinzip #verzicht #souveränität #vorlesung #grundrechte #Nußberger