#BVerwG zur Auswertung der #Handydaten von #Asylsuchende|n
20.02.2023
Die Auswertung digitaler Datenträger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht zulässig, wenn andere Dokumente oder Erkenntnisse zur Identitätsklärung vorliegen. Das pauschale Auslesen von Handydaten ist somit rechtswidrig. Das #Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit ein Urteil des #Verwaltungsgerichts #Berlin vom Juni 2021.
https://www.asyl.net/view/bverwg-entscheidet-zur-handydatenauswertung-von-personen-im-asylverfahren
#bverwg #handydaten #Asylsuchende #Bundesverwaltungsgericht #verwaltungsgerichts #berlin