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zur Auswertung der von |n

20.02.2023

Die Auswertung digitaler Datenträger durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist nicht zulässig, wenn andere Dokumente oder Erkenntnisse zur Identitätsklärung vorliegen. Das pauschale Auslesen von Handydaten ist somit rechtswidrig. Das bestätigt damit ein Urteil des vom Juni 2021.

asyl.net/view/bverwg-entscheid

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