Seit August 2017 verpflichtet der Bund die Länder und Kommunen durch das #Onlinezugangsgesetz, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 über #Verwaltungsportal|e auch elektronisch anzubieten, Stichwort #eAkte|n. Und diese müssen, wie ihre Vorgänger auf Papier, archiviert werden.
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#Onlinezugangsgesetz #verwaltungsportal #eakte