RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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kurze
Auf die außergerichtlichen Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung fällt Umsatzsteuer an.
Abmahnkosten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG (6 Monate).

LG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2018, 9 O 2167/17 (307)

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