#Verständigung unter #Bedingungen von #Subsidiarität
#Unterscheidung von #allgemeinem #Recht und #gemeinem #Recht:
#Allgemeines #Recht stammt aus #vielen #Rechtsquellen gilt aber #vielerorts #inhaltsgleich.
#Vergleichbar zu #Verordnungen der #Europäischen #Union, die #inhaltsgleich in #nationales #Recht #überführt werden.
#Allgemeine #Deutsche #Wechselordnung 1848;
vgl. #empirisches #Praktikum; #Postwachstumsmilieu
#Vorlesung #Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 4. Sitzung
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