Das NPD-Wahlplakat – unerträglich, aber erlaubte Meinungsäußerung?
Aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ergeben sich spezifische Anforderungen nicht nur an die Auslegung und Anwendung grundrechtsbeschränkender Gesetze, sondern bereits
#Allgemeines #Verwaltungsrecht #Europawahl #MehrdeutigeAeusserung #Meinungsäußerung #Parteien #Rechtsextremismus #Volksverhetzend #Wahlplakat
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Im Februar wurden 18 #Polizeischueler in #SachsenAnhalt suspendiert, weil sie im Klassenchat #antisemitisch|e, #volksverhetzend|e und tierpornografische Inhalte ausgetauscht hatten.
9 der 18 dürfen in den Polizeidienst zurückkehren, die Suspendierungen wurde bereits am 21. April vom #VG aufgehoben.
Hauptgrund: keine ordnungsgemäße Anhörung und es sei nicht differenziert worden, welche Rolle jeder in der Gruppe gespielt hätte.
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