Die Vorfahrtsregel des § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO ("rechts vor links") findet auf öffentlichen Parkplätzen ohne ausdrückliche Vorfahrtsregelung weder unmittelbar noch im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung nach § 1 Abs. 2 StVO Anwendung, soweit den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt.
StVO § 1 Abs 2, § 8 Abs 1 S 1
#deutschland #verkehrsrecht #Urteil #justiz #vorfahrtsregel
Kein "Rechts-vor-Links" auf Parkplätzen...
Der #Bundesgerichtshof (BHG) entschied in einem Urteil, das am 11.1.2023 veröffentlicht wurde, dass die 'gesetzliche #Vorfahrtsregel auf Parkplätzen grundsätzlich nicht gilt'.
Zuvor hatten untere Gerichtsinstanzen unterschiedliche Ansichten vertreten...
https://www.auto-motor-und-sport.de/verkehr/bhg-urteil-kein-rechts-vor-links-auf-parkplaetzen/
#Bundesgerichtshof #vorfahrtsregel