Das verfassungsrechtliche #Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf #1,5 °C gegenüber dem #vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
#klimaschutzziel #vorindustriellen
Das verfassungsrechtliche #Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf #1,5 °C gegenüber dem #vorindustriellen Niveau zu begrenzen.
#klimaschutzziel #vorindustriellen