Durch die #grundgesetzlich #garantierte #Religionsfreiheit und #Gewissensfreiheit nach #Art. 4 Abs. 1 GG werde nicht nur #innere #Überzeugung, sondern auch nach #außen #gerichtete #religiöse #Betätigung #geschützt, unter die die #Gewährung von #Kirchenasyl falle.
§27 #StGB Als #Gehilfe wird #bestraft, wer #vorsätzlich einem #anderen zu dessen #vorsätzlich #begangener #rechtswidriger #Tat #Hilfe #geleistet hat
#SZ, 9.04.2021 #Abtei #Münsterschwarzach - #Mönch #gewährt #Kirchenasyl
#grundgesetz #garantiert #religionsfreiheit #Gewissensfreiheit #art #innere #überzeugung #Außen #gerichtet #religiös #Betätigung #geschützt #Gewährung #kirchenasyl #stgb #Gehilfe #bestraft #vorsätzlich #andere #begangen #rechtswidriger #Tat #hilfe #geleistet #asyl #sz #Abtei #Münsterschwarzach #Mönch #gewährt
#Verbot #strafbegründenden und #strafschärfenden #Gewohnheitsrechts;
#Allgemeine #Lehren seien #Ausdruck von #Gewohnheitsrecht;
#Fahrlässigkeit (§ 15 #StGB - #vorsätzliches und #fahrlässiges #Handeln) ist nirgends #gesetzlich #bestimmt / #definiert;
#Einwilligungslehre, § 228 bei #Körperverletzung, nirgends #definiert, #Rechtfertigung für alle #Delikte;
#Gesetzlichkeitsgrundsatz
#Auslegung #Auslegungslehre
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
#verbot #strafbegründend #strafschärfend #Gewohnheitsrecht #allgemein #Lehre #ausdruck #Fahrlässigkeit #stgb #vorsätzlich #Fahrlässig #handeln #gesetzlich #bestimmt #definiert #Einwilligungslehre #körperverletzung #Rechtfertigung #Delikt #Gesetzlichkeitsgrundsatz #auslegung #Auslegungslehre #Rostalski #vorlesung #strafrecht