ArmaLex.ch · @ArmaLex
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Mit Blick auf einen und eine Karriere in der will eine militärdienstuntaugliche Person einen "R-Eintrag" aus Datenbanken des Bundes (ARMADA, DAWA, MEDISA) löschen lassen.
Die wollte keinen Entscheid fällen.

Das klärt: Der Armeestab muss, gestützt auf das , über die Löschung entscheiden.

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#waffenerwerb #Bundesverwaltung #Armee #bundesverwaltungsgericht #datenschutzgesetz

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