Mit Blick auf einen #Waffenerwerb und eine Karriere in der #Bundesverwaltung will eine militärdienstuntaugliche Person einen "R-Eintrag" aus Datenbanken des Bundes (ARMADA, DAWA, MEDISA) löschen lassen.
Die #Armee wollte keinen Entscheid fällen.
Das #Bundesverwaltungsgericht klärt: Der Armeestab muss, gestützt auf das #Datenschutzgesetz, über die Löschung entscheiden.
https://armalex.ch/entscheid-armada-r-eintrag-armeestab-loeschung/
#waffenerwerb #Bundesverwaltung #Armee #bundesverwaltungsgericht #datenschutzgesetz