LAG München Beschluss vom 20.5.2022 – 5 TaBVGa 2/22: Kein Abbruch einer #Betriebsratswahl bei Nutzung des normalen #Wahlverfahrens statt dem für den Fall eigentlich vorgesehenen nach § 14a Abs. 1 BetrVG (vereinfachtes Verfahren)
#wahlverfahrens #Betriebsratswahl
LAG München Beschluss vom 20.5.2022 – 5 TaBVGa 2/22: Kein Abbruch einer #Betriebsratswahl bei Nutzung des normalen #Wahlverfahrens statt dem für den Fall eigentlich vorgesehenen nach § 14a Abs. 1 BetrVG (vereinfachtes Verfahren)
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