Zusammenfassung:
- Fahrtauglichkeit-Test alle 10. Jahre bis 65. Jahre, ab dann alle 5. Jahre. (Sehtest + allgemeine ärztliche Untersuchung)
- Allgemeines Tempolimit von 120 km/h auf deutschen Straßen. (Optional: Innenstadt 30 km/h)
- Neuauslegung der KFZ-Steuer nach PS-Leistung, Masse und Antriebsart.
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