Der Arbeitgeber ist nicht allein aufgrund seines arbeitsvertraglichen #Weisungsrechts berechtigt, dem Arbeitnehmer #Telearbeit zuzuweisen.
Lehnt der Arbeitnehmer die Ausführung der Telearbeit ab, liegt deshalb keine beharrliche #Arbeitsverweigerung vor.
Eine aus diesem Grund ausgesprochene #Kündigung ist unwirksam.
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Oktober 2018, 17 Sa 562/18
#weisungsrechts #telearbeit #arbeitsverweigerung #kündigung