Gutachten: Wohnungsunternehmen können vergesellschaftet werden
Knapp zwei Jahre nach dem Berliner Volksentscheid über Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen haben Experten ihren Bericht vorgelegt. Ihr Fazit: Es geht. Aber was folgt daraus? Von Thorsten Gabriel.
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„Die neue #Rahmenvereinbarung hilft den ca. 3.000 abrufberechtigten #Wohnungsunternehmen dabei, einfach und unkompliziert aus einem Portfolio, zum Beispiel für den sozialen #Wohnungsbau, Typenmodelle auszuwählen“, betont Bauministerin Klara #Geywitz weiter. #seriellesBauen (2/3)
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ℹ️ Das #BMWSB-Härtefallprogramm hilft bei Liquiditätsengpässen, die aus erhöhten Vorauszahlungen von #Wohnungsunternehmen an Energieversorger resultieren. Eine Förderung für Umschuldungen oder die Ausschüttung von Gewinnen und Dividenden erfolgt nicht. 👉 https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/F%c3%b6rderprodukte/BMWSB-H%c3%a4rtefallprogramm-Wohungsunternehmen-2023-(805)/index.html (2/2)
#Wohnungsunternehmen, die durch die #Energiekrise in Schieflage geraten, können Unterstützung erhalten.
Bauministerin Klara #Geywitz: „Wir haben mit der #KfW und in Abstimmung mit den Ländern ein #Härtefallprogramm aufgesetzt, um schnell und unbürokratisch zu helfen.“
👉 https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2023/02/haertefall-wohnungsunternehmen.html (1/2)
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