#Zahnzusatzversicherung schreibt zu einem Heil- und #Kostenplan:
"Der #Zahnarzt hat bei seiner #Honorarrechnung teilweise Faktoren über dem 2,3-fachen Satz der #Gebührenordnung angegeben. Wenn in der Rechnung die Begründung zur Berechnung der erhöhten #Gebührensätze fehlt, erfolgt die Erstattung bis zum 2,3-fachen Satz."
Darf der das? Kann ein Zahnarzt beliebig selbst festlegen, was er für seine Leistungen berechnet? Soll/muss/kann ich da nachhaken?
#gebuhrensatze #gebuhrenordnung #honorarrechnung #zahnarzt #kostenplan #zahnzusatzversicherung