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AirBnB & Co. – und der "Trick" mit der vermeintlichen Mindestmietdauer

Eine kurzfrequentierte Untervermietung von Wohnraum über ein Internetportal kann trotz Vorgabe einer Mindestnutzungsdauer eine genehmigungspflichtige Fremdenbeherbergung darstellen. In dem hier vom Amtsgericht Frankfurt am Main entschiedene

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#Zivilrecht #fremdenbeherbergung #untervermietung #zimmervermietung

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