Zur #Anwendbarkeit der #DSGVO im #Zivilgerichtsverfahren
Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
#Grundsatz der #Datenminimierung
EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21
#Anwendbarkeit #dsgvo #zivilgerichtsverfahren #verhaltnismaßigkeitsgrundsatz #Grundsatz #datenminimierung
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Auch bei der Vorlegung von Beweismitteln in Zivilgerichtsverfahren gilt grundsätzlich die DSGVO.
Die widerstreitenden Interessen der betroffenen Personen sind zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen.
#Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
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EuGH, Urteil vom 02.03.2023, C‑268/21
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