Hallo Ordnungsbehörden,
das genannte Ziel
"Steigerung der Sicherheit "
wird nur erreicht, wenn Vorschriften auch angewendet werden.
Schutz der #zuFussgehenden & #Radfahrenden vor Geh-/ Radwegparken z.B. durch drastische Verschärfung der Rechtsfolgen. ( kein hinnehmbares Kavaliersdelikt)
@RadwendeBochum @Fussverkehr @fedibikes @mastobikes_de
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0601-0700/687-21.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Aus seiner Sicht sind wohl die #zuFussgehenden die Störer, die den ständigen Regelbruch durch Falschparkende nicht länger tolerieren wollen und nicht die Regelbrecher, die einen Parkplatz "brauchen".
Parkdruck = durch den Ordnungsdezernet geduldete Anzahl rechtswidrig abgestellter Autos