#Internet_Verkaufsplattform haftet für #Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von T-Shirts, Kissen- und Handyhüllen mit BMW- und RR-Logo durch Dritte als Täterin, wenn sie die Produkte mit einer eigenen Warenmarke versieht (#Zueigenmachen)
LG München I, Endurteil vom 29.05.2018, 33 O 8464/17
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-10718?hl=true
#internet_verkaufsplattform #markenrechtsverletzung #zueigenmachen