#Anlasslose #Vorratsdatenspeicherung sei #unzulässig #BVerfG.
#Bundesarbeitsgericht fordere bei #Überwachung von #Arbeitnehmern stets das #mildeste #Mittel; #Gesetzeslage fordere ferner #Transparenz: #Heimliche, für #betroffene #undurchsichtige #Kontrolle sei nicht #zulässig
#Möglichkeit der #Schaffung eines #Machtverhältnisses durch #anlasslose #Überwachung unter der #Bedingung von #Intransparenz
#Zeit, 16.09.21, #Wirtschaft, S.24, Eva #Wolfangel Der #Chef sieht #alles
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#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Rechtsetzungsungleichheit
iSv #Ungleichbehandlung durch den #Gesetzgeber
-> #grundsätzlich #notwendig
-> #Zulässig, wenn #realitätsgerecht #idealtypischer #Fall #zugrunde liegt
-> #Hinzunehmen:
#Härte nur unter #Schwierigkeiten #vermeidbar;
Nur #geringe #Fallzahl #betroffen;
Kein #intensiver #Verstoß gegen #Gleichheitssatz;
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#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz
§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
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#Unterscheidung von #Junktimklausel und #Salvatorischer #Klausel.
#Junktim: #Normativer #Bedingungszusammenhang, mit dem #Voraussetzungen an die #Erlaubtheit des #Eintretens einer #Rechtsfolge #geknüpft werden.
Art. 14 Abs. 3 S. 2, 2. HS. GG: Eine #Enteignung ist nur zum #Wohle der #Allgemeinheit #zulässig.
-> Sie darf nur durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes #erfolgen, das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt.
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#Begründung für die #Übernahme #statistischer und #gutachterlicher
#Einschätzungen
Die #Verurteilung auf #alternativer #Tatsachengrundlage ist #grundsätzlich #zulässig; Vgl.
#Totschlag § 212 #StGB: Wer #einen #Menschen #tötet... -> #Schutz des #Rechtsgut #Leben;
Das #Prüfverfahren für die #Zulassung #erfolgt auf #Grundlage #statistischer #Erwägungen. #Insofern #Übertragung von #Statistik auf #Strafbarkeitsvoraussetzungen #denkbar;
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#Ausnahme vom #Gesetzlichkeitsgrundsatz im #Strafrecht in #Form der #Ausnahme vom #Verbot von #Gewohnheitsrechts:
#straufausschließendes oder #strafmilderndes #Gewohnheitsrecht ist #zulässig; Galt etwa für #Züchtigungsrecht von #Lehrern
#Rostalski - #Vorlesung #Strafrecht I, 03a
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#Lobbyismus als #Institutionalisierung der #Einwirkung von #Interessengruppe(n) auf #Mitglied(er) des #Parlament.
Soweit #außerparlamentarisch(e) #Aktion(en) dazu #bestimmt sind, #Abgeordnet(e) über die bei #Wähler(n) zu #politisch(en) #Frage(n) #vorhanden(en) #Meinung(en) zu #unterrichten, sind diese #zulässig;
#Legitimität #Verfahren #Institution #Lobby
#BVerfGE 5, 85 (231ff.)
https://de.wikipedia.org/wiki/Lobbyismus#Situation_in_der_Bundesrepublik_Deutschland
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Norm(en) richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschrift(en) eines #Vollzug(es) bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführen(de) #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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