#Systematische #Auslegung der #Meinungsfreiheit
Art. 5 Abs. 1 HS. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich:
-> #Jedermann #Aber;
#Organe / #Organteile #juristischer #Personen des #Öffentlichen #Rechts;
vgl. #Informationsarbeit der #Bundesregierung: Nicht auf #Meinungsfreiheit zu #stützen, sondern #Aufgabe der #Staatsleistung! #Aliud; #Staatsorganisationsrecht und damit #zusammenhängende #Verantwortung;
#Abgeordnete #Sonderregelung Art 38 Abs 1 S2 #Gewissen #unterworfen
#Nußberger 9,2
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